Die Stadt Rüsselsheim am Main bereitet sich auf die Kommunalwahlen am 15. März 2026 vor und sucht dafür rund 500 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Gesucht werden Personen, die in den Wahl- und Briefwahlvorständen mitarbeiten und die Wahlvorgänge an den Wahltagen unterstützen.
Aufruf und Voraussetzungen
Als Voraussetzung für das Ehrenamt gilt, dass Bewerbende am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerinnen und Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats sind und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Rüsselsheim am Main haben. Interessierte können sich online auf der städtischen Homepage anmelden. Für die Tätigkeit ist eine Aufwandsentschädigung vorgesehen. Das sogenannte Erfrischungsgeld beträgt je nach Funktion zwischen 35 und 50 Euro.
Ablauf am Wahltag und bei der Auszählung
In jedem Wahlvorstand sollen acht bis neun Personen im Schichtdienst eingesetzt werden. Die Schichten sind in der Regel vormittags oder nachmittags organisiert, und die Mitglieder ermitteln gemeinsam am Abend ein Trendergebnis. Die Mitglieder des Briefwahlvorstands treffen sich am Nachmittag, etwa ab 15:00 Uhr, zur Zulassung der Wahlbriefe. Am Wahlsonntag wird zunächst ein Trendergebnis ermittelt, indem Stimmzettel ausgezählt werden, die eine unveränderte Annahme eines Wahlvorschlags zeigen. Die Auszählung von individuellen Stimmen durch Kumulieren und Panaschieren sowie das vorläufige Gesamtergebnis werden ab dem folgenden Montag durch Beschäftigte der Stadt ermittelt.
Hintergrund und Bedeutung der Wahl
Bei der Kommunalwahl 2026 werden in Rüsselsheim am Main die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Zudem stehen in den Ortsbezirken Königstädten und Bauschheim die Wahlen zu den jeweiligen Ortsbeiräten an. Zeitgleich finden die Wahlen für den Ausländerbeirat für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner statt. Ebenfalls neu gewählt wird der Kreistag im Landkreis Groß-Gerau. Die Stadt appelliert an möglichst viele Freiwillige, damit nur wenige wahlberechtigte Menschen verpflichtet werden müssen.
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