Die Abfahrt von der Schiersteiner Brücke zur Anschlussstelle Mainz Mombach auf der A643 ist seit Anfang Oktober komplett gesperrt. In einem gemeinsamen Schreiben fordern Landrat Thomas Barth und Mainzer Oberbürgermeister Nino Haase die rheinland pfalzische Verkehrsministerin Daniela Schmitt auf, möglichst rasch eine teilweise Wiederöffnung zu ermöglichen. Die derzeitige Lage belaste Pendlerinnen und Pendler und führe zu unnötigen Umwegen, schreiben die beiden Kommunalpolitiker.
Sperrung und Auswirkungen
Die betroffene Abfahrtsrampe aus Richtung Wiesbaden ist nach Angaben der beiden Politiker wegen Einschränkungen am Bauwerk weiterhin nicht nutzbar. Die Vollsperrung habe jedoch erhebliche Folgen für den Alltagsverkehr. Betroffene berichten von längeren Fahrzeiten und stärker frequentierten Umleitungsstrecken, die teilweise bereits an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Barth und Haase betonen, dass die Gründe für eine eingeschränkte Nutzung der Brücke nachvollziehbar seien. Kritisch sehen sie jedoch die Entscheidung, das Bauwerk komplett zu sperren. Es sei nicht akzeptabel, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unter dem Fehlverhalten einiger LKW Fahrerinnen und Fahrer litten, heißt es in dem Schreiben.
Forderung nach gezielten Maßnahmen
Die Kommunalpolitiker fordern eine erneute Prüfung von Lösungen, die eine differenzierte Verkehrsbewirtschaftung erlauben. Konkret schlagen sie vor, den Schwerlastverkehr gezielt umzulenken und zugleich eine Teilnutzung der Anschlussstelle zu ermöglichen. Ziel sei es, die Belastungen für den regulären Verkehr kurzfristig zu reduzieren, ohne die notwendigen Sicherungsmaßnahmen am Bauwerk aufzugeben.
In ihrem Brief bitten Barth und Haase die Verkehrsministerin, gemeinsam mit den beteiligten Akteuren auf Bundesebene zügig zu handeln. Sie machen deutlich, dass eine vollständige Sperrung bis zur Fertigstellung einer neu gebauten Abfahrtsrampe aus ihrer Sicht nicht zu vertreten sei.
Offene Fragen und mögliche nächste Schritte
Ob und in welcher Form die Ministerin oder die zuständigen Straßenbaubehörden der Forderung nach einer Teilfreigabe nachkommen, ist bislang nicht bekannt. Entscheidend wird sein, ob technische, verkehrsrechtliche und sicherheitstechnische Aspekte eine temporäre Lösung zulassen. Beteiligte Stellen müssen nun abwägen, wie schnell eine Entlastung für den Pendlerverkehr erreicht werden kann, ohne die Sicherheit des Bauwerks zu gefährden.
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