Im Juni 2023 wurde Nadine K. aufgrund von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Sie hatte sich gemeinsam mit ihrem Mann dem IS angeschlossen und eine jesidische Frau als Sklavin gehalten. Die Verurteilung erging zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten.
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Revisionsverfahren Teile des Schuldspruchs geändert und das Urteil teilweise aufgehoben. Insbesondere die Beihilfe zum Völkermord, die Nadine K. vorgeworfen wurde, wurde vom BGH nicht bestätigt.
Als Konsequenz aus der BGH-Entscheidung muss das Oberlandesgericht Koblenz erneut über das Strafmaß von Nadine K. entscheiden, da Rechtsfehler bei der Verurteilung festgestellt wurden.

