Seit Sonntag, dem 14. Dezember, dürfen Geflügel in Haltungen mit bis zu 50 Tieren wieder ins Freie. Für größere Bestände bleibt die Aufstallpflicht vorerst bestehen, um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in größere Bestände zu verringern. Die zuständigen Behörden betonen zugleich, dass das Infektionsrisiko trotz der Lockerung nicht aufgehoben ist.
Begründung und Risikoabschätzung
Als Grund für die Lockerung nennen die Behörden den weitgehend pausierten Vogelzug. Dies senke das Risiko eines Eintrags aus der Wildvogelpopulation, heißt es. Zugleich warnen sie, dass das Risiko insgesamt weiterhin hoch bleibe, weil inzwischen auch heimische Vogelpopulationen von der Krankheit betroffen seien und Todesfälle gemeldet würden.
Gültige Auflagen und Beschränkungen
Unabhängig von der Größe der Haltung gelten nach Angaben der Behörden weiterhin erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören nach wie vor umfassende Hygienevorgaben, um Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel sowie eine Einschleppung des Erregers zu verhindern. Veranstaltungen mit Geflügel bleiben untersagt. Ebenfalls weiterhin verboten sind das Verbringen von Geflügel und die Abgabe im Reisegewerbe.
Die Aufstallpflicht bleibt für größere Betriebe bestehen, um das Eindringen des Erregers in Bestände mit mehr Tieren zu verhindern. Die Behörden begründen die gestaffelte Regelung damit, dass kleinere Haltungen ein geringeres Risiko für großflächige Ausbrüche darstellen.
Meldepflichten und Regelungen für Hundehalter
Tote Wildvögel und Wasservögel sollen weiterhin dem Amt für Veterinärwesen gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten wird empfohlen, die Leitstelle der Feuerwehr zu kontaktieren. Die Behörden weisen zudem darauf hin, dass einzelne lokale Regelungen bestehen können. So gilt an der Schiersteiner Aue weiterhin eine Leinenpflicht wegen der Afrikanischen Schweinepest. An anderen Abschnitten des Rheinufers ist das Führen von Hunden ohne Leine wieder möglich, sofern keine anderen lokalen Vorgaben entgegenstehen.
Die Behörden kündigen an, die Lage weiter zu beobachten und die Schutzmaßnahmen bei Bedarf anzupassen.
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