Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, können Betriebe ab Sonntag, 18. Januar, wieder Außenauslauf gewähren. Zuvor waren bereits im Dezember 2025 die Auflagen für Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden.
Lockerung gilt auch für größere Betriebe
Mit der neuen Verfügung folgen die Behörden in Wiesbaden dem Vorgehen anderer hessischer Kreise. Als Begründung nennt die Stadt, dass sich das Seuchengeschehen beruhigt habe. Damit dürfen nun auch größere Geflügelhaltungen ihre Tiere wieder ins Freie lassen, sofern sie die weiteren Vorgaben einhalten.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verbindlich
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht fordert die Stadt weiterhin die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen das Risiko eines Erregereintrags reduzieren. Konkret werden Schutzkleidung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Geräten und Einrichtungen genannt. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen ihren Bestand durch solche sinnvolle Maßnahmen schützen.
Wo Betroffene Informationen finden
Die Landeshauptstadt verweist auf detaillierte Vorgaben und Anforderungen, die auf der städtischen Internetseite einsehbar sind. Die entsprechenden Informationen sind verfügbar unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe.
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