Mittwoch, 27.08.2025

Regierung beschließt Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

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Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute sollen weiterhin Buchungsbelege für zehn Jahre aufbewahren, um Steuerhinterziehung bei Cum-Cum-Geschäften zu bekämpfen. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist wurde durch einen Kabinettsbeschluss unterstützt.

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege soll statt auf 8 Jahre nun auf 10 Jahre verlängert werden. Der Schaden für den Staatshaushalt durch Cum-Cum-Deals beläuft sich auf rund 28,5 Milliarden Euro. Finanzminister Klingbeil unterstützt die Gesetzesänderung zur Fristverlängerung. Kritik an der ursprünglichen Verkürzung der Frist als katastrophale Fehlentscheidung wird geübt. Aktuelle Maßnahmen zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Verfolgung von Verdachtsfällen werden umgesetzt.

Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist wird als wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung angesehen. Es wird betont, dass die konsequente Verfolgung von Cum-Cum-Fällen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden entscheidend sind, um den Schaden für den Staatshaushalt zu minimieren. Trotz der Zustimmung im Kabinett müssen noch die Fraktionen im Bundestag und der Bundesrat die Gesetzesänderung billigen.

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