Mittwoch, 27.08.2025

Grundsteuereinnahmen der Städte und Gemeinden steigen weiter trotz Reformvorbehalten

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Städte und Gemeinden verzeichnen bereits vor der für 2024 geplanten Reform der Grundsteuer eine Zunahme ihrer Einnahmen. Im Jahr 2024 stiegen die Einnahmen aus der Grundsteuer B um 3,8 Prozent auf insgesamt 15,6 Milliarden Euro. Diese Steuer stellt eine der bedeutendsten Einnahmequellen der deutschen Gemeinden dar, was ihre finanzielle Relevanz unterstreicht.

Vor der geplanten Reform haben einige Kommunen ihre Hebesätze, teilweise über die aufkommensneutralen Sätze hinaus, angepasst. Dies hat Zweifel an der tatsächlichen Aufkommensneutralität der Reform aufkommen lassen. Kritik hierzu äußert unter anderem der Bundes der Steuerzahler, da die Hebesatzanpassungen zu höheren Grundsteuerlasten für die Bürger führen.

Einsprüche gegen Hebesatzerhöhungen haben in der Regel geringe Erfolgschancen, während Einsprüche gegen die vom Finanzamt vorgenommene Grundstücksbewertung erfolgversprechender sind. Diese Feststellung zeigt, dass die Anpassung der Hebesätze durch die Kommunen zu unterschiedlichen Belastungen für Grundstückseigentümer führt.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer bereits vor der Reform angestiegen sind. Dies wirft Zweifel an der tatsächlichen Aufkommensneutralität der geplanten Reform auf. Um mögliche Fehler zu korrigieren, wird betroffenen Eigentümern empfohlen, Einspruch gegen die Bewertung ihres Grundstücks zu erheben.

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