Seit Samstag, 7. Februar, gelten in Deutschland höhere Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Erwachsene, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro. Jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller müssen statt 22,80 Euro künftig 27,60 Euro entrichten.
Was sich bei den Gebühren ändert
Die Erhöhung betrifft die Gebühr, die bei der Beantragung eines neuen Personalausweises fällig wird. Für Personen ab 24 Jahren steigt der Betrag um 9 Euro, das entspricht einem Anstieg von rund 24 Prozent. Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr um 4,80 Euro, das sind gut 21 Prozent.
Begründung und Rechtsgrundlage
Die Anhebung wurde durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt und vom Bundesrat gebilligt. Als Gründe nennt das Ministerium gestiegene Herstellungskosten, einen höheren Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards sowie den Ausbau digitaler Prozesse. Die neue Gebühr gilt seit dem 7. Februar und ist bei Antragstellung zu entrichten.
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